Grundsätzliches
Die §§ 6b/c EStG geben Steuerpflichtigen (häufig Landwirte) die Möglichkeit, Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (Gebäude, Grundstücke) steuerfrei in eine so genannte § 6b/c-Rücklage einzustellen und diese binnen vier Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Durch die Bildung der Rücklage kann der Steuerpflichtige den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so eine sofortige Steuerzahlung vermeiden.
Grundsätzlich stehen dem Steuerpflichtigen mehrere Wege offen:
- Reinvestition im eigenen Betriebsvermögen
- Sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns
- Versteuerung innerhalb vier Jahren mit sechsprozentiger Nachverzinsung
- Reinvestition in eigener GmbH & Co. KG
- Reinvestition in eine 6b-Beteiligung, auch 6b/c-Fonds genannt
Die 6b-GFSI GmbH beschäftigt sich in der Regel mit den letzten beiden Möglichkeiten. Festzuhalten bleibt, dass alle Reinvestitionsmöglichkeiten - egal ob im eigenen Betrieb oder als 6b-Beteiligung – immer unternehmerischen Charakter haben (müssen!). Die steuerliche Beratung bleibt ausschließlich dem Steuerberater vorbehalten.